- von Vasilis Kallos
- Grundstückskauf & Rechtliches
- 26.443 Kommentare
Griechenland – ein Land der Träume
Mit seinen idyllischen Inseln, historischen Städten und mediterranem Lebensgefühl ist Griechenland ein beliebter Ort für den Bau eines Ferien- oder Wohnhauses. Der Grundstückskauf ist der erste Schritt, um den Traum von einer Immobilie im Süden zu verwirklichen. Doch gerade in Griechenland ist es wichtig, sich gründlich über rechtliche und bürokratische Besonderheiten zu informieren.
1. Warum ist der Grundstückskauf in Griechenland so attraktiv?
Griechenland bietet ideale Bedingungen für Immobilienkäufer als auch für Bauherren aus Deutschland:
- Mildes Klima: Das mediterrane Wetter sorgt für warme Sommer und milde Winter.
- Vielfältige Landschaften: Von den Bergen bis zu den Küsten gibt es für jeden Geschmack etwas.
- Günstige Preise: Im Vergleich zu Deutschland sind die Immobilien -und Grundstückspreise oft niedriger.
- Investitionsmöglichkeiten: Immobilien in Griechenland können Wertsteigerungspotenzial bieten.
2. Der rechtliche Rahmen für den Grundstückskauf
2.1. Voraussetzungen für den Kauf
- Verpflichtender Notar: Kaufverträge müssen in Griechenland von einem Notar beurkundet werden.
- Steueridentifikationsnummer (AFM): Jeder Käufer benötigt eine griechische Steuer-ID. Diese wird beim örtlichen Finanzamt beantragt und dient als Grundlage für alle steuerlichen und finanziellen Transaktionen.
Vorraussetzungen:
- Adressnachweis im Ausland (z. B. eine Meldebescheinigung oder ein Stromrechnungsnachweis).
- Steuerlicher Vertreter: Ausländer ohne festen Wohnsitz in Griechenland müssen einen steuerlichen Vertreter benennen, der in Griechenland ansässig ist. Dieser Vertreter kümmert sich um alle Steuerangelegenheiten vor Ort.
Prozess:
Die AFM kann bei jedem Finanzamt in Griechenland beantragt werden. In einigen Fällen ist es möglich, einen Bevollmächtigten (z. B. Anwalt oder Steuerberater) damit zu beauftragen. Für den Antrag ist eine persönliche Anwesenheit normalerweise nicht erforderlich, sofern der Bevollmächtigte alle erforderlichen Dokumente einreicht.
- Griechisches Bankkonto: Für den Kauf muss ein griechisches Konto eröffnet werden, da Zahlungen nur über dieses Konto abgewickelt werden dürfen.
Voraussetzungen:
- Reisepass oder EU-Personalausweis.
- AFM (Steueridentifikationsnummer).
- Adressnachweis (ausländische Meldeadresse und/oder griechische Adresse, falls vorhanden).
- Nachweis über den Zweck der Kontoeröffnung (z. B. Immobilienkauf, Aufenthalt in Griechenland, geschäftliche Aktivitäten).
- Einkommenserklärung oder andere finanzielle Nachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide aus dem Ausland).
Prozess:
- Persönliche Anwesenheit: Anders als bei der AFM-Beantragung ist die persönliche Anwesenheit in der Bank oft erforderlich, um ein Konto zu eröffnen.
- Viele Banken verlangen zusätzliche Dokumente wie eine Empfehlung von einer anderen Bank oder einen finanziellen Bericht.
Herausforderungen und Empfehlungen:
- Sprachbarriere: In griechischen Behörden oder Banken können Sprachprobleme auftreten. Ein lokaler Anwalt oder Berater kann hier helfen.
- Nachweispflichten: Insbesondere nach den strengen Anti-Geldwäsche-Gesetzen müssen Ausländer detaillierte Nachweise über ihre finanziellen Verhältnisse erbringen.
- Zeitlicher Aufwand: Beide Prozesse können zeitintensiv sein, weshalb es empfehlenswert ist, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.
2.2. Eigentumsüberprüfung und Grundbuchamt
- Prüfung der Eigentumsrechte: Vor dem Kauf sollte ein Anwalt das Grundstück prüfen. Dazu gehört die Klärung, ob der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist und ob Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen auf dem Grundstück liegen.
- Grundbuch oder Katasteramt: Griechenland führt in vielen Regionen ein Katasterregister. Alle Eigentumsübertragungen müssen hier dokumentiert werden.
3. Ablauf des Kaufprozesses
3.1. Die Wahl des richtigen Grundstücks
Entscheiden Sie sich, ob Sie ein Grundstück für einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude kaufen möchten. Bei der Standortwahl sollten Sie auf Infrastruktur, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Bebauungspläne achten.
3.2. Die Verhandlung, der Vorvertrag und der endgültige Kaufvertrag
Oft wird ein Vorvertrag geschlossen, in dem die grundlegenden Bedingungen des Kaufs festgehalten werden. Dieser ist rechtlich bindend und erfordert eine Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel 10-15% des Kaufpreises. Der endgültige Kaufvertrag wird beim Notar geschlossen. Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsübertragung.
4. Kosten beim Grundstückskauf in Griechenland
Beim Grundstückskauf fallen verschiedene Kosten an, die über den Kaufpreis hinausgehen:
- Grunderwerbssteuer: 3% des Kaufpreises.
- Notargebühren: Zwischen 0,5-2% des Kaufpreises.
- Anwaltskosten: Je nach Aufwand ca. 1-2%.
- Gebühren für das Grundbuchamt: Ca. 0,5-1%.
Die genannten Kosten sind allgemeine Richtwerte und können je nach individueller Situation, Region und spezifischen Vertragsbedingungen variieren – sie dienen daher lediglich als Orientierung.
5. Häufige Fallstricke vermeiden
5.1. Grenzregionen und Sondergenehmigungen
In bestimmten Grenzregionen, z. B. nahe Albanien oder der Türkei, benötigen ausländische Käufer eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums.
5.2. Illegaler Bau und fehlende Genehmigungen
Achten Sie darauf, dass das Grundstück legal bebaut werden kann. Illegale Bauten sind in Griechenland ein großes Problem und können zu Abrissen oder hohen Strafen führen.
Fazit
Ein Grundstückskauf in Griechenland ist eine attraktive Möglichkeit, in eine Immobilie im Süden Europas zu investieren. Mit der richtigen Planung und fachkundiger Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Kaufprozess reibungslos und stressfrei abläuft.
Stand: November 2024. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

26.443 Kommentare